Herzlich willkommen beim Beerdigungs-Institut Pietät in Siegen
Verantwortung
Die individuelle Bestattung kann durch einen Bestattungs-Vorsorgevertrag geregelt werden. Dieser stellt sicher, dass die Wünsche, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner Bestattung beachtet und erfüllt werden. Zusätzlich werden seine Angehörigen entlastet. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung und das gute Gefühl, alles wird im eigenen Sinne ausgeführt, die Entlastung der Angehörigen, eine individuelle Umsetzung der Trauerfeierlichkeiten, all dies sind Dinge, die Sie vorsorglich festlegen können.
Absicherung
durch z.B. ein Treuhand/conto
- alle Wünsche werden schon vorher finanziell abgesichert
- Dritte haben keine direkte Zugriffsmöglichkeit
- einmalige oder gestaffelte Einzahlung
- sicheres Konto, da wir Mitglied bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG sind durch z.B. Sterbegeldversicherung
- Absicherung über einen Versicherungsvertrag
- sofortiger Versicherungsschutz
- ohne Gesundheitsfragen
- Aufnahme bis zum 85. Lebensjahr
- entsprechend günstige Beiträge
- anteilige Überschussbeteiligung
- Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung
- zusätzliche Absicherung bei Tod im Ausland
- keine Wartezeit im Leistungsfall*
*Bei Tod in den ersten 18 Monaten wird die Leistung gestaffelt, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Partner der Ideal Versicherung

Mitglied der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Mitglied des Münchener Begräbnisvereins
Quelle: Idealversicherung, Stand 2011
